AfD auf Bundesebene: „Gesichert rechtsextremistisch“

02. Mai 2025

von Nic Niggli

Die AfD wurde bisher auf Bundesebene vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ eingestuft und beobachtet. Heute (02.05.25) Vormittag informierte das Bundesamt die Öffentlichkeit, dass die Gesamtpartei jetzt als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ bewertet wird. Seitens des Verfassungsschutzes besteht somit kein Zweifel mehr, dass die AfD insgesamt rechtsextremistisch und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.

Mit dieser Einstufung darf der Verfassungsschutz nun auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel bei der Beobachtung einsetzen, also beispielsweise die Anwerbung menschlicher Quellen oder Finanzermittlungen durchführen. Auch sind jetzt Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung zulässig, allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die G10-Kommission des Deutschen Bundestags. Eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in der Frage, ob die Einstufung als Verdachtsfall rechtmäßig ist, steht noch aus. Doch dabei geht es nicht mehr um die inhaltliche Begründung, sondern ausschließlich um mögliche Verfahrensfehler bei der Einstufung.

Natürlich gilt es als sicher, dass die AfD auch gegen die Neubewertung durch das Bundesamt vor Gericht ziehen wird.

Kommt das Verbotsverfahren?

Eines vorweg: es gibt hier kein Automatismus. Die Bewertung als „erwiesen rechtsextremistisch“ ist weder die Voraussetzung dafür, noch ist ein Verbotsverfahren die zwangsläufige Folge. Denn es ist eine politische Entscheidung. Ein Verbotsverfahren können nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen, indem sie es beim Bundesverfassungsgericht beantragen, das dann darüber zu entscheiden hat.

Eine Initiative für einen Verbotsantrag aus der sogenannten „Mitte des Bundestags“, angestoßen vom damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz, war im Januar dieses Jahres gescheitert, weil es nicht genügend Unterstützter gab. Damit ein erneuter Verbotsantrag Erfolg hat, bräuchte es eine einfache Mehrheit – also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Theoretisch könnte bei vielen Enthaltungen eine vergleichsweise geringe Anzahl Ja-Stimmen den Ausschlag geben.


(Bildquelle: © randulin, generiert mit KI)